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Unterhaltsrechtsschutz



Ist das sinnvoll - Ein Interview mit Herrn Jens Schmitt

rechtsschutz-unterhalt.de: Hallo Herr Schmitt. Vielen Dank vorab, dass Sie sich die Zeit nehmen um unseren Lesern einen Einblick zum Thema Rechtsschutzversicherung, insbesondere zum Thema Unterhaltsrechtsschutz, zu geben. Stellen Sie sich doch unseren Lesern kurz vor!

Herr Schmitt: Mein Name ist Jens Schmitt und ich bin 38 Jahre alt. Ich bin leitender Angestellter eines mittelständischen Maklerhauses. Dort bin ich Key-Account Manager für Gewerbekunden und Spartenverantwortlicher zum Thema Rechtsschutzversicherung.

rechtsschutz-unterhalt.de: Viele unserer Leser fragen sich, ob der Abschluss einer Rechtsschutzpolice sinnvoll ist oder ob man das Geld für die Versicherungsprämie lieber sinnvoller anlegen sollte.

Herr Schmitt: Grundsätzlich gilt, dass man nur die Lebensrisiken absichern sollte, welche im Schadenfall zu existenzgefährdenden Situationen führen können. Daher hat der Abschluss einer Privathaftpflichtpolice oder die Absicherung der Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung höchste Priorität. Wer dann bereits genügend für die Altersvorsorge getan hat und wichtige Sachwerte, wie beispielsweise das eigene Haus, abgesichert hat, der kann auch über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken.

rechtsschutz-unterhalt.de: Welche Kosten übernimmt denn überhaupt eine Rechtsschutzversicherung und sind Streitigkeiten, welche das Thema Unterhaltsrechtsschutz betreffen immer mitversichert?

Herr Schmitt: Grundsätzlich schließt man eine Rechtsschutzversicherung für verschiedene Lebensbereiche ab. So kann man die Kosten aus privaten Rechtsschtreitigkeiten in Form einer Privatrechtsschutzversicherung abschließen. Weitere Bausteine sind z.B. der Verkehrsrechtsschutz, der Berufsrechtsschutz oder der Wohnungs- u. Grundstücksrechtsschutz. Komplettieren kann man den eigenen Schutz mit dem Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Die meisten Policen schließen allerdings Streitigkeiten, welche aus dem Bereich Unterhalt entstehen, kategorisch aus. Allerdings steht man im Rahmen der Privatrechtsschutzversicherung nicht ganz schutzlos da. Meistens mitversichert ist der so genannte Beratungsrechtsschutz in Familien- und Erbangelegenheiten. Hier erstreckt sich der Versicherungsschutz aber nur auf eine Erstberatung des Rechtsanwaltes. Die Kosten sind meist bei 500,00 Euro gedeckelt. Gute Policen am Markt bieten den so genannten erweiterten Beratungsrechtsschutz in Familien- und Erbangelegenheiten an. Hier kann der Anwalt auch über die Erstberatung hinaus tätig werden, die Kosten sind aber dann trotzdem gedeckelt, meist bei 1.000,00 Euro.

Eine weitere Möglichkeit sich von Juristen in Streitigkeiten, welche aus dem Unterhaltsrechtsschutz entstehen, beraten zu lassen ist die so genannte Telefonsiche Erstberatung auch in nichtversicherten Fällen. Diese Rechtsschutzhotlines werden von vielen Anbietern am Markt angeboten. Hier kann man einen telefonsichen Rat einholen und so zumindest eine erste rechtliche Einschätzung erhalten.

rechtsschutz-unterhalt.de: Vielen dank für diese Informationen. Dies war so unseren Lesern mit Sicherheit noch nicht bekannt. Kann man dann das Thema Unterhaltsrechtsschutz gar nicht absichern?

Herr Schmitt: Doch, dass kann man. Wer sich vor den Kosten einer Rechtsschtreitigkeiten, welche im Rechtsbereich Unterhalt entstehen, absichern möchte, der kann eine so genannte Unterhaltsrechtsschutzversicherung abschließen. Diese kann man aber nur in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abschließen. Mir ist auch nur ein Anbieter bekannt, welcher ein solches Produkt anbieten, nämlich die ARAG Rechtsschutzversicherung AG.

rechtsschutz-unterhalt.de: An dieser Stelle bedanken wir uns für das Interview und Ihre fachlichen Anmerkungen zum Thema. Unsere Leser haben mit Sicherheit wertvolle Einsichten erlangt.