Sie sehen ein Bild einer traurigen Frau 															welche Rechtsschutz für Unterhalt benötigt

Rechtsschutz Elternunterhalt



Bekannt ist, dass Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen. Aber viele Kinder wissen nicht, dass sie für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen. Dies kommt vor, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden. Kommt es in diesem Rechtsgebiet zu Streitigkeiten, ist die Rechtsschutzversicherung außen vor.

Was ist in der Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten zum Thema Elternunterhalt mitversichert?

Grundsätzlich sind alle Streitigkeiten, welche das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht betreffen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Allerdings kann man sich über den Beratungsrechtsschutz zumindest in einem Erstgespräch beraten lassen. Hier ist der normale Beratungsrechtsschutz und der erweiterte Beratungsrechtsschutz zu unterscheiden. Im normalen Beratungsrechtsschutz ist eine Erstberatung versichert und der Rechtsanwalt darf nicht darüber hinaus tätig werden. Im erweiterten Beratungsrechtsschutz darf der Rechtsanwalt über die Erstberatung hinaus unterstützen. Die Kosten sind bei 1.000,00 Euro gedeckelt. Der Versicherte muss die Kosten darüber hinaus selbst tragen.

Kann ich mich bei Fragen zum Elternunterhalt vollständig versichern?

Es gibt wenige Anbieter, welche den sogenannten Rechtsschutz Elternunterhalt komplett absichern. Eine Versicherung (*) bietet in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung auch den Baustein Unterhalts-Rechtsschutz an. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit zum Thema Elternunterhalt, besteht Versicherungsschutz.

Wann muss ich Unterhalt für meine Eltern zahlen?

Als Kind bin ich für meine Eltern unter Umständen unterhaltspflichtig, so zum Beispiel wenn es um die Pflege geht. Aber keine Angst, es gibt sowohl beim Einkommen, als auch beim eigenen Vermögen Freigrenzen. Erst wenn diese überschritten werden, müssen Sie für den Unterhalt der Eltern aufkommen. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, kann hierzu die Kosten für die Beratung im Rahmen der Rechtsschutz für Elternunterhalt an seine Versicherung weitergeben.

Elternunterhalt: Selbstbehalt nach Einkommen

Je nach Einkommen, müssen Sie für den Elternunterhalt aufkommen. Grundlage ist hier nicht das Nettoeinkommen, welches Sie aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit verdienen, sondern das sogenannte verfügbare Einkommen. Darunter versteht man das normale Einkommen abzgl. Aufwendungen für z.B eine Hausfinanzierung und Unterhalt für die eigenen Kinder oder Altersvorsorge. Für ledige Personen liegt der Selbstbehalt bei 1.800,00 Euro. Für Verheiratete gilt ein Selbstbehalt von 3.240,00 Euro. Wenn man verheiratet ist und das gemeinschaftliche Einkommen 3.240,00 Euro übersteigt, kann es vorkommen, dass man für seine Schwiegereltern aufkommen muss!

Elternunterhalt: Selbstbehalt nach Schonvermögen

Auch mit dem angesparten Vermögen haftet man für den Unterhalt seiner Eltern. Aber auch hier wird ein so genanntes Schonvermögen berücksichtigt. Das Schonvermögen liegt bei Hausbesitzern bei 25.000,00 Euro. Wer kein eigenes Haus besitzt, hat ein Schonvermögen von 75.000,00 Euro. Hierzu kommt noch ein Freibetrag für die eigene Altersvorsorge. Dieser liegt bei Arbeitnehmern bei 5% vom Vorjahresbrutto + 5% Zinsen.

Warum sind Streitigkeiten vorprogrammiert?

Wenn mehrere Kinder da sind, haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass das Sozialamt sich an ein Kind wenden kann. Das betroffene Kind muss ggf. das Geld von den Geschwistern einfordern. So empfinden viele Kinder, dass das fleißige und sparsame Kind bestraft wird, wohingegen das "faule", verschwenderische Kind bevorzugt wird. Da ist der Gang zum Rechtsanwalt meist kaum noch vermeidbar.

Fazit

Viele Kinder machen sich keine Gedanken darüber, dass Sie für den Elternunterhalt sorgen müssen. Kommt es zu dem Fall, dass beispielsweise das Sozialamt an die Tür klopft, benötigt man rechtliche Unterstützung. Die Beratung des Rechtsanwaltes und der Gang zum Gericht ist mit hohen Kosten verbunden. Diese Kosten kann eine Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes übernehmen. Hier ist die Kostenübernahme nur für eine Erstberatung versichert oder im günstigeren Fall bei 1.000,00 Euro gedeckelt. Wer hier eine komplette Kostenübernahme wünscht, muss eine Rechtsschutz für Elternunterhalt abschließen!