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Rechtsschutzversicherung Unterhalt

Der Schadenfall



Eine Rechtsschutzversicherung zu haben ist ein beruhigendes Gefühl, wenn es darum geht einen Rechtsstreit ausfechten zu müssen. Die meisten Versicherungsnehmer gehen jedoch leer aus, wenn es um Unterhaltsklagen geht, da diese von den Policen meist nicht umfasst sind. Wer jedoch eine Police mit dem entsprechenden Leistungsbaustein abgeschlossen hat, der ist im Schadenfall auf der sicheren Seite und kann sein gutes Recht ohne finanzielle Nöte einklagen. Nur wie meldet man einen Schadenfall im Leistungsbereich Rechtsschutzversicherung Unterhalt?

Telefonische Meldung bei der Hotline

Der einfachste Weg, den Schadenfall (oder auch Rechtsschutzfall genannt) zu melden, ist über über die Telefonische Hotline des Versicherers zu gehen. Dort werden die wichtigsten Daten zum bevorstehenden Rechtsstreit aufgenommen. Meist erhalten Sie dort auch eine Empfehlung für einen fachkundigen Anwalt in Ihrer Region, welcher sich im Familienrecht gut auskennt und Ihnen in Ihrer Unterhaltsstreitigkeit weiterhilft. Bei einfacheren Fällen erhalten Sie direkt eine Deckungszusage. Notieren Sie sich die Schadennummer und suchen Sie den Anwalt auf. Dieser kann dann für Sie tätig werden.

Deckungszusage einholen durch den Anwalt

Soweit Sie schon einen Anwalt Ihres Vertrauens haben, so können Sie diesen auch direkt aufsuchen. Dieser wird sich in einer Erstberatung den Fall schildern lassen und dann eine schriftliche Deckungszusage beim Versicherer einholen. Sobald er diese Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegen hat, kann er seiner anwaltlichen Tätigkeit nachkommen und das Mandat in der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Unterhaltsansprüche wahrnehmen.

Weitere Möglichkeiten den Schadenfall zu melden

Natürlich können Sie den Rechtsschutzfall auch Ihrem Versicherungsvermittler melden, welcher dann die Meldung an den Versicherer weiterleitet. Auch eine schriftliche Meldung per eMail oder per Post kann erfolgen. Dies dauert dann natürlich etwas länger, ehe Sie Rechtsschutzversicherung Unterhalt in Anspruch nehmen können.

Welche Methode ist zu bevorzugen?

Am sichersten ist es, dem Anwalt die Arbeit zu überlassen. Er reicht täglich Deckungsanfragen bei den verschiedenen Rechtsschutzversicherern ein und kann diese dann entsprechend juristisch korrekt formulieren. Liegt die Deckungszusage dem Rechtsanwalt dann schriftlich vor, ist der Versicherer auch in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen. Wichtig ist, dass die Deckungszusage beschränkt sein kann. So zum Beispiel kann sie nur in der 1. Instanz gültig sein, oder nur in der außergerichtlichen Vertretung. Soweit die Tätigkeit des Anwaltes über die in der Deckungszusage hinaus geht, muss eine erneute Deckungszusage beim Versicherer eingeholt werden.