Sie sehen ein Bild einer traurigen Frau 															welche Rechtsschutz für Unterhalt benötigt

Welche Rechtsschutzversicherung übernimmt auch Unterhaltsklagen?



Der Gang vor Gericht oder zum Anwalt kann teuer werden, wenn es darum geht eine Unterhaltsklage einzureichen. Wer das nötige Kleingeld dafür nicht hat, der muss unter Umständen auf sein gutes Recht verzichten. Gut, wer eine passende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Aber Welche Rechtsschutzversicherung übernimmt auch Unterhaltsklagen?

Gibt es überhaupt Anbieter am Markt?

Wer einen Rechtsschutzversicherer sucht, welcher die Leistungsart Rechtsschutz Unterhalt anbietet, der muss lange suchen. So gut wie jeder Rechtsschutzversicherer schließt die Leistungsart Unterhaltsrechtsschutz aus seinen Bedingungen aus. Dem Verfasser des Artikels ist einzig ein Versicherungsanbieter (*) bekannt, welcher diese Leistungsart anbietet. Sie bedient damit eine Nische am Rechtsschutzmarkt. Aber warum schließen die meisten Gesellschaften Unterhaltsrecht aus? Die Tarife der Rechtsschutzversicherer werden so kalkuliert, dass Sie bezahlbar bleiben. Rechtsschutzfälle aus dem Bereich Unterhaltsrecht sind sehr oft und würde daher die Kostenkalkulation der Rechtsschutzversicherer stark erhöhen, was sich natürlich auf die Versicherungsprämien aller Versicherter auswirken würde. Um die hohen Prämien für alle Versicherungsnehmer zu vermeiden, schließt man diese Leistungsart aus.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Der durchschnittliche Versicherungsnehmer dürfte also die Leistungsart Unterhaltsrecht nicht in seinem Vertrag versichert haben. Die Frage: Welche Rechtsschutzversicherung übernimmt auch Unterhaltsklagen? wurde hier dann wohl nicht gestellt. Dennoch muss man nicht ganz ohne Versicherungsschutz dastehen. Die Lösungungen heissen:

Telefonische Erstberatung auch nicht nicht versicherten Fällen

Freilich bieten nicht alle Rechtsschutzversicherer diesen Baustein an, bei besseren Tarifen ist das allerdings zwischenzeitlich Standard. Man kann sich also am Telefon von einem Juristen zum Thema Unterhaltsrecht beraten lassen.



Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Diese Leistungsart ist in den meisten Policen enthalten. Hier ist eine Erstberatung versichert. Der Anwalt kann hier also eine Einschätzung zum Unterhaltsrecht geben und die Kosten werden vom Versicherer abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung erstattet. Wichtig ist aber, dass der Anwalt darüber hinaus nicht tätig werden darf, da der Versicherungsschutz sonst rückwirkend entfällt! Eine Ausnahme ist hier der erweiterte Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Hier kann der Anwalt weiter tätig werden und Kosten werden in der Regel bis 1.000,00 Euro erstattet. Den Baustein des erweiterten Beratungsrechtsschutzes haben aber nur die guten Tarife am Markt. Ein Blick in die Versicherungspolice kann sich aber lohnen!

Fazit

Welche Rechtsschutzversicherung übernimmt auch Unterhaltsklagen? Die Frage dürfte beantwortet sein. Aber auch wer diese Leistungsart nicht abgesichert hat, der hat über den Beratungsrechtsschutz in Familien- und Erbrecht zumindest eingeschränkten Versicherungsschutz!